Hauptpatent

Hauptpatent
Zusatzpatent.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Zusatzpatent — (§ 16 PatG) kann für Weiterentwicklungen beantragt werden, die in engem technischen Zusammenhang mit einer zum ⇡ Patent angemeldeten (Haupt )Erfindung stehen. Z. sind anders als Hauptpatente auch für Fortentwicklungen erteilbar, die sich… …   Lexikon der Economics

  • Oesterreichische Nationalbank — …   Deutsch Wikipedia

  • Patent — (v. lat.), 1) ein offener Brief, etwas zu beglaubigen; 2) obrigkeitliche schriftliche Bekanntmachung einer wichtigen Sache durch Anschläge, so der Besitzergreifung eines erledigten Thrones, eines abgetretenen Landes; 3) schriftliche Bestallung… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Fernsprecher — (Telephon, hierzu Tafel »Fernsprecher I u. II«), Apparat zur elektrischen Übermittelung von Tönen und Geräuschen, insbes. gesprochenen Worten in die Ferne. Philipp Reis in Friedrichsdorf bei Homburg v. d. Höhe konstruierte 1861 den ersten… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Patent — (Erfindungspatent, franz. brevet d invention, engl. patent; hierzu die Textbeilage: »Übersichtstafel der Patentgesetze der wichtigsten Staaten«), die Urkunde, durch welche die ausschließliche gewerbliche Verwertung einer neuen Erfindung für eine… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Patentgesetz [1] — Patentgesetz. Der Patentschutz gründet sich in Deutschland auf das Patentgesetz vom 7. April 1891, das am 1. Oktober 1891 in Kraft getreten ist; er bildet zusammen mit dem Schutz von Gebrauchsmustern (1. Juni 1891), dem Urheberrecht an Mustern… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Georg Gfäller — senior (* 14. Juli 1895; † 7. Oktober 1976 in Kiefersfelden, Oberbayern) war ein deutscher Wagnermeister. Er gilt mit seinem Bruder Hans Gfäller als der Erfinder des modernen Rennrodels, liegend gefahren, mit schräg gestellten Kufen und ohne… …   Deutsch Wikipedia

  • Zusatzpatent — Zusatzpatent,   auf entsprechende Anmeldung zusätzlich erteiltes Patent für die Verbesserung oder weitere Ausbildung einer anderen, dem Anmelder bereits durch Patent geschützten Erfindung (Hauptpatent, § 16 Patentgesetz). Das Zusatzpatent ist… …   Universal-Lexikon

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